Geschwister-Scholl-Preis 2019 | Header | Dieter Reiter, Yasemin Çongar, Michael Then
Geschwister-Scholl-Preis 2019 | Header | Rede Yasemin Çongar 2
Geschwister-Scholl-Preis 2019 | Header | Then Congar Biebl
Geschwister-Scholl-Preis 2019 | Header | Pressegespräch
Geschwister Scholl Preis | 2018 | Saal
Geschwister Scholl Preis | 2018 | Preisübergabe
Geschwister Scholl Preis | 2018 | Dankesrede Götz Aly
Geschwister Scholl Preis | 2018 | Empfang
Geschwister Scholl Preis | 2018 | Pressegespräch
Geschwister Scholl Preis | 2018 | Patrick Bahners
Geschwister Scholl Preis | 2018 | Dieter Reiter
Geschwister Scholl Preis | 2018 | Dieter Reiter, Götz Aly, Michael Then
Geschwister Scholl Preis | 2018 | Verleihung
Geschwister Scholl Preis | 2017 | Hisham Matar
Geschwister Scholl Preis | 2017 | Preisverleihung
Geschwister Scholl Preis | 2016 | Hans-Georg Küppers, Garance Le Caisne, Michael Then
Geschwister Scholl Preis | 2016 | Preisverleihung

Die Statuten

Statut für den Geschwister-Scholl-Preis des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels – Landesverband Bayern e.V und der Landeshauptstadt München

 

Präambel

Im Jahr 1980 haben der Verband Bayerischer Verlage und Buchhandlungen e.V. (ab 2003 Bör-senverein des Deutschen Buchhandels – Landesverband Bayern e.V) und die Landeshauptstadt München den Geschwister-Scholl-Preis ins Leben gerufen. Mit der Namensgebung erinnert der Preis an die Geschwister Scholl und ihren Widerstand gegen die Verbrechen im nationalsozialis tischen Deutschland. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels – Landesverband Bayern e.V und die Landeshauptstadt München haben für den gemeinsam gestifteten Geschwister-Scholl-Preis folgendes Statut festgelegt:

§ 1

Mit dem Geschwister-Scholl-Preis wird jährlich ein Buch ausgezeichnet, das im weitesten Sinn an das Vermächtnis der Geschwister Scholl erinnert, von geistiger Unabhängigkeit zeugt und geeignet ist, bürgerliche Freiheit, moralischen, intellektuellen Mut zu fördern und dem verantwortlichen Gegenwartsbewusstsein wichtige Impulse zu geben. In die Auswahl einbezogen werden Bücher der schönen Literatur (erzählende Werke, Lyrik, Essayistik), Sachbücher und für ein breites Publikum verfasste Werke der Wissenschaft. Der Preis ist für eine selbständige Veröffentlichung bestimmt. Bei der Preisfindung kann jedoch in Ausnahmefällen auch das bisherige Gesamtschaffen der auszuzeichnenden Autorin/des auszuzeichnenden Autors miteinbezogen werden. Für den Geschwister-Scholl-Preis kommen Werke von Autorinnen und Autoren aus aller Welt in Betracht. Das Buch muss im Jahr der Preisverleihung oder im Jahr davor in deutscher Sprache erschienen und lieferbar sein.

§ 2

Der Geschwister-Scholl-Preis besteht aus einer Urkunde und einer Geldsumme in Höhe von 10.000,- Euro, die zu gleichen Teilen von der Landeshauptstadt München und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels – Landesverband Bayern e.V. gestiftet wird. Hat das ausgezeichnete Buch mehrere Autoren / Autorinnen, wird der Preis entsprechend geteilt. Die Preisverleihung soll in der Regel im Zeitraum der Münchner Bücherschau stattfinden.

§ 3

Der Geschwister-Scholl-Preis wird auf Vorschlag einer Jury vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels – Landesverband Bayern e.V. und von der Landeshauptstadt München vergeben. Die Mitglieder der Jury werden gemäß einem einvernehmlichen Vorschlag des Kulturreferats und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels – Landesverband Bayern e.V. vom Stadtrat der Landeshauptstadt berufen. Der Kommission gehören 13 stimmberechtigte Mitglieder und drei beratende Mitglieder mit Vorschlagsrecht, aber ohne Stimmrecht an. Stimmberechtigt sind 7 Fachjuroren/innen, 3 Mitglieder des Börsenvereins/Landesverband Bayern und 3 Mitglieder des e.a. Stadtrats (je ein Mitglied des Kulturausschusses der Stadtratsfraktionen SPD, CSU und „Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste). Zwei weitere Mitglieder des e.a. Stadtrats (je ein Mitglied des Kulturausschusses der Stadtratsfraktionen SPD und CSU) sowie ein/e Vertreter/in der Stiftung Weiße Rose nehmen beratend und mit Vorschlagsrecht, aber ohne Stimmrecht an den Sitzungen der Jury teil. Die stimmberechtigten Juymitglieder können innerhalb des jeweiligen Juryverfahrens (eine Sitzung im Frühjahr, eine im Herbst) nicht ausgewechselt werden. Die Fachjuroren/innen können für drei aufeinanderfolgende Juryverfahren gewählt werden. Danach bzw. in diesem Zeitablauf von drei Jahren sollen insgesamt 40% (also 3 von 7) der Fachjuroren ausgewechselt werden. Ein häufigerer Wechsel der Fachjuroren ist jederzeit möglich. Ein Jurymitglied des Geschwister-Scholl-Preises soll nicht gleichzeitig anderen Kulturpreiskommis-sionen der Landeshauptstadt München angehören. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat nur 1 Stimme, die nicht übertragbar ist. Den Vorsitz der Jury (ohne Stimmrecht) haben jährlich wechselnd der Kulturreferent/die Kulturreferentin und der/die Vorsitzende des Verbandes Bayerischer Verlage und Buchhandlungen e.V. inne. Die Ermittlung des Preisvorschlags erfolgt durch verdeckte Stimmabgabe. Jedes stimmberechtigte Jurymitglied kann seine Stimme nur einem Vorschlag geben. Für die Wahl genügt die einfache Stimmenmehrheit. Haben 2 Vorschläge gleich viele Stimmen, so wird nach erneuter Diskussion die Stimmabgabe so lange wiederholt, bis eine Mehrheit gefunden wurde. Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist und sich an der Wahl beteiligt.

§ 4

Die Jury des Geschwister-Scholl-Preises tritt jährlich zweimal zu einer Sitzung zusammen. Die Einladung hierzu muss mindestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Termin durch das Kulturreferat erfolgen. Zur 1. Sitzung der Jury, die nach Möglichkeit im Mai oder Juni stattfindet, können alle Mitglieder der Kommission schriftlich einen Vorschlag einreichen. Bei der 1. Sitzung wird – nach Vorstellung und Diskussion der Vorschläge – die Vorauswahl der infrage kommenden Bücher getroffen. Spätestens drei Wochen vor dem Termin der 2. Sitzung muss von jedem Mitglied der Kommission verbindlich ein Vorschlag aus der in der 1. Sitzung getroffenen Vorauswahl der Bücher vorliegen. In besonders begründeten Fällen ist die Nachmeldung eines Vorschlages durch ein stimmberechtigtes Jurymitglied möglich. Sein zuerst gemachter Vorschlag wird dadurch jedoch ungültig. Bei der 2. Sitzung, die jeweils im September stattfinden soll, erfolgt die endgültige Ermittlung des Preisvorschlages der Jury. In Ausnahmefällen kann ein weiterer Beratungstermin im Juli angesetzt werden.

§ 5

Befangenheitsregelung Ein Mitglied der Jury kann an der Beratung und Abstimmung grundsätzlich nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten oder Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm Kraft Gesetzes oder Vollmacht vertrete-nen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen kann. Die Mitwirkung eines wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossenen Mitglieds hat die Ungültigkeit des Beschlusses zur Folge, wenn sie für das Abstimmungsergebnis entscheidend war.

§ 6

Eine Verpflichtung der Landeshauptstadt München und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels – Landesverband Bayern e.V. zur Verleihung des Preises besteht nicht.

§ 7

Das Statut tritt mit rechtswirksamer Unterzeichnung durch die Landeshauptstadt München und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels – Landesverband Bayern e.V. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt treten die Statuten vom 17. Januar 1997 und vom 28. Mai 2003 sowie die Fassung von § 1 der Statuten vom 22.04.2009 außer Kraft.


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So beschlossen von der Vollversammlung des Stadtrates am 22.04.2009 und am 24.11.2010